Haus bei Trennung – Optionen im Überblick

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Das Haus verkaufen



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben mehr Informationen... oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Auswahl des passenden Maklervertrags: Was ist wichtig?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

Effektive Vorbereitung auf den Immobilienverkauf

Sie sind bereit, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung den Verkauf entscheidend beeinflusst.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie korrekt festgelegt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Sämtliche Unterlagen vorbereitet?

 

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Sanierungen und Modernisierungen erfasst?

 

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel erkannt und festgehalten?

 

Falls bislang keine verborgenen Mängel aufgefallen sind, aber Sie sicher sein möchten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann eventuelle Probleme aufdecken. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese transparent zu kommunizieren.

 

 

 

 

Neue Immobilie schon gefunden?

 

Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Denken Sie dabei auch an finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditauflösung.

 

 

 

 

Rechtliche Sicherheit vorhanden?

 

Auch rechtliche Aspekte sollten nicht vernachlässigt werden. Gibt es Drittrechte wie Wohnrechte oder andere Vertragsvereinbarungen, die den Verkaufsprozess komplizieren könnten? Suchen Sie Rat bei einem Fachmann, um rechtliche Fragen zu klären.


klicken Sie hier...

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Effektive Vorbereitung auf den Immobilienverkauf

Sie sind bereit, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung den Verkauf entscheidend beeinflusst.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie korrekt festgelegt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Haben Sie alle Unterlagen vorbereitet?

 

Sind alle relevanten Dokumente für den Verkauf vollständig und griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Haben Sie Sanierungen und Modernisierungen erfasst?

 

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

Mängel identifiziert und dokumentiert?

 

Wenn Sie bisher keine versteckten Mängel bemerkt haben, aber auf Nummer sicher gehen möchten, erwägen Sie die Beauftragung eines Gutachters. Dieser kann mögliche Probleme aufdecken. Sollten keine Mängel festgestellt werden, umso besser. Ansonsten ist es wichtig, diese offen zu kommunizieren.

 

 

 

 

Neue Immobilie schon gefunden?


weiterlesen...

Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Denken Sie dabei auch an finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditauflösung.

 

 

 

 

Rechtliche Sicherheit gegeben?

 

Auch rechtliche Aspekte dürfen nicht ignoriert werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Verpflichtungen, die den Verkauf erschweren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Fragen zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Fünf wichtige Überlegungen für Erben im Umgang mit einer geerbten Immobilie





Das Erben einer Immobilie kann eine emotional berührende und zugleich herausfordernde Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das liebevoll verbundene Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines geliebten Menschen müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauerbewältigung auseinandersetzen und die Bestattung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige essenzielle Überlegungen, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es wesentlich, den Nachlass genau zu bestimmen. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kontaktaufnahme mit Banken und Versicherungen. Es ist wichtig, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu informieren.

 

 

1. Beginnen Sie mit der Ermittlung des Nachlasses


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer die Erben des Vermögens sind. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es hinterlegt ist. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Anfrage beim Nachlassgericht angebracht. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden.

 

 

2. Erfahren Sie, wer als Erbe vorgesehen ist


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, zur Webseite wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die größten Anteile.

 

 

3. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Faktoren zu beachten. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie eine Wahl treffen. Es ist essentiell, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für eventuelle Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die Höhe der Erbschaftssteuer informieren und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen spezifische Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Dinge, die Immobilienerben vor ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre rechtliche Nachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Dies müssen Sie bei der Annahme des Immobilienerbes erledigen

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15